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Art. 30 · Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzab

BZO Küsnacht · S. 24 · Original-PDF

­ stand jener Zone einzuhalten, wobei unter Beachtung des Mehrlängen- und des Mehrhöhenzuschlags ein Maximalmass von 9,0 m gilt. GRENZABSTAND F Erholungszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.