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Art. 3 · Massgebende Pläne

BZO Küsnacht · S. 7 · Original-PDF

1 Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan 1:5000 massgebend. MASSGEBENDE PLÄNE 2 Die Wald- und Gewässerabstandslinien sowie die Aussichtsschutz­ bereiche sind in Ergänzungsplänen 1:500 dargestellt. 3 Der Zonenplan und die Ergänzungspläne sind Bestandteile der Bau- und Zonenordnung und können auf dem Bausekretariat eingesehen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.