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Art. 36
BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 21 · Original-PDF
Parkierung für leichte Zweiräder 1 In Mehrfamilienhäusern ab fünf Wohnungen sowie für Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit mehr als zehn Arbeitsplätzen sind gut beleuchtete, überdachte Abstellanlagen für leichte Zweiräder zu erstellen. Diese sind nach Möglichkeit ebenerdig, in der Nähe des Haupteinganges oder in einer direkt zugänglichen Tiefgarage anzuordnen. 2 Der Bedarf und die Anordnung sind unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Normen zu bestimmen.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.