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Art. 42 · Abstellplätze, Zufahrten
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 16 · Original-PDF
1Die Plätze sind so anzulegen, dass kein Wasser auf die Strasse fliesst.
2Garagen und Abstellplätze sind so anzuordnen, dass bewohnte Räume dem unmittelbaren Einfluss von Lärm und Abgasen möglichst entzogen sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.