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Art. 44 · Aussichtsschutzsektoren

BZO (BZO) Kloten · S. 15 · Original-PDF

1In den im Zonenplan und den zugehörigen Ergänzungsplänen bezeichneten Aussichtsschutzsektoren dürfen keine Hochbauten die Aussicht beeinträchtigen. Bäume und Hecken sind in der Weise zu schneiden, dass die zulässige Höhe zu keiner Zeit überschritten wird. 3.3 Umgebungsgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.