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Art. 43 · Ausnützungsverschiebungen
BZO (BZO) Kloten · S. 15 · Original-PDF
1Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, darf durch Ausnützungverschiebungen die Mehrausnützung in keinem Zonenteil 20% der zonengemässen Ausnützung bei Regelüberbauungen übersteigen. 3.2 Aussichtsschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.