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Art. 24 · Spiel- und Erholungsflächen
BZO (BZO) Kloten · S. 11 · Original-PDF
1Die Spiel- und Erholungsflächen müssen bei Bauten von acht und mehr Wohnungen mindestens 20% der dem Wohnen und Arbeiten dienenden Flächen umfassen. Bei Bauten mit weniger Wohnungen ist für Spiel- und Erholungsflächen in angemessenem Umfang zu sorgen. 11 Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten 2.4 Arbeitsplatzzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.