Art. 92 · Bei Zweckänderung oder Erweiterungen von Bauten oder Bauteilen und baulichen …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 36
1 Bei Zweckänderung oder Erweiterungen von Bauten oder Bauteilen und baulichen Anlagen, welche zusätzlichen Verkehr erwarten lassen, sowie bei Neuerstellung und Wiederaufbau nach freiwilligem Abbruch hat der Grundeigentümer für genügend Abstellplätze für Motorfahrzeuge zu sorgen und diese dauernd durch jene benutzen zu lassen, denen sie dienen. 2 Für Wohnflächen sind pro Wohnung bis 80 m2 HNF ein Autoabstellplatz, pro Wohnung bis 140 m2 HNF zwei Autoabstellplätze und pro Wohnung über 140 m2 HNF drei Autoabstellplätze bereitzustellen. Baugesetz Klosters (Fraktion Klosters)
37 Bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen ist überdies pro 5 Wohnungen (oder Bruchteilen davon) je ein zusätzlicher, öffentlich zugänglicher Besucherparkplatz zu erstellen. An diesen Besucherparkplätzen dürfen keine Sondernutzungsrechte begründet werden. 3 Für andere Bauten und Anlagen bestimmt die Baubehörde die Anzahl der Pflichtparkplätze für Bewohner und Besucher bzw. für Personal und Kunden/Besucher gestützt auf die als Richtlinie beizuziehenden Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassenund Verkehrsfachleute VSS. 4 Die Abstellplätze sind so anzuordnen, dass sie unabhängig voneinander benützt werden können. Dienen zwei oder mehrere Abstellplätze der gleichen Wohnung oder dem gleichen Betrieb, so kann von dieser Vorschrift abgewichen werden. 5 In einem der Baubehörde einzureichenden Parkplatzplan ist festzulegen, welchen Gebäudeteilen die entsprechenden Pflichtparklätze dienen bzw. bei welchen Pflichtparkplätzen es sich um Besucherparkplätze handelt. Pflichtparkplätze und dazugehörige Gebäudeteile dürfen nicht unabhängig voneinander veräussert werden. Die Baubehörde lässt den Parkplatzplan im Grundbuch anmerken*. * Auflage Art. 90 KRG C. Arten der Pflichterfüllung Realerfüllung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.