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Art. 70 · Zur Erneuerung von öffentlichen und/oder privaten Infrastrukturanlagen eines …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 29
1 Zur Erneuerung von öffentlichen und/oder privaten Infrastrukturanlagen eines Quartiers oder bei fehlender klarer rechtlicher Regelungen betreffend Benützung, Unterhalt, Erneuerung und Finanzierung gemeinschaftlich genutzter privater Erschliessungsanlagen kann die Gemeinde Sanierungsquartierpläne, bei Bedarf ergänzt mit einer Landumlegung, erlassen. Baugesetz Klosters (Fraktion Klosters)
30 4. GEMEINSCHAFTSANLAGEN, MITBENÜTZUNGSRECHTE, NOTWEG- UND NOTANKERRECHTE Gemeinschaftsanlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.