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Art. 56 · Bestehende und geplante Sport- und Freizeitanlagen wie Skilifte, Sesselbahnen, …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 24
1 Bestehende und geplante Sport- und Freizeitanlagen wie Skilifte, Sesselbahnen, Schlittelbahnen sowie die zugehörigen Betriebseinrichtungen wie Wasserbezugsquellen, Wasserleitungen und Zapfstellen für die Beschneiung sind nach Massgabe des GEP zulässig. Baugesetz Klosters (Fraktion Klosters)
25 C. Rechtliche Wirkungen der Festlegungen im GEP Verkehrswege der Grob- und Feinerschliessung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.