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Art. 54 · Die Gemeinde sorgt für ein ausreichendes Angebot an öffentlichen …

BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 24

1 Die Gemeinde sorgt für ein ausreichendes Angebot an öffentlichen Parkierungsanlagen für Motorfahrzeuge und für Fahrräder. Parkierungsanlagen der Grund- und Groberschliessung bedürfen einer Grundlage im Generellen Erschliessungsplan. 2 Die Gemeinde erlässt bei Bedarf für öffentliche Parkplätze sowie für die von der Gemeinde erstellten Gemeinschaftsanlagen eine Benützungs- und Gebührenordnung. 3 Bushaltestellen können in den Generellen Erschliessungsplan aufgenommen werden. Versorgungs- und Entsorgungsanlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.