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Art. 39 · Im Zonenplan oder Generellen Gestaltungsplan werden die Gebiete mit Pflicht zur …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 20
1 Im Zonenplan oder Generellen Gestaltungsplan werden die Gebiete mit Pflicht zur Folgeplanung festgelegt. Es gilt die Regelung in Art. 61. 3. GENERELLER GESTALTUNGSPLAN Festlegungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.