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Art. 2 · Gleichstellung der Geschlechter

BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 6

1 Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in diesem Gesetz und den dazugehörigen Ausführungserlassen beziehen sich auf beide Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn der Bestimmung nicht etwas anderes ergibt. Regionale Zusammenarbeit

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.