← BZO Klosters · Inhaltsverzeichnis
Art. 107 · Die Verfahrenskosten werden nach Massgabe der kantonalen …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 42
1 Die Verfahrenskosten werden nach Massgabe der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung* erhoben. 2 Details über die Bemessung und Erhebung der Gebühren werden in einem separaten Erlass geregelt. * Art. 96 KRG V. Rechtsschutz Rechtsschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.