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Art. 104 · Für das formelle Baurecht, insbesondere das Baubewilligungsverfahren, die …

BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 40

1 Für das formelle Baurecht, insbesondere das Baubewilligungsverfahren, die Profilierung und die öffentliche Ausschreibung, sind die einschlägigen Bestimmungen der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung* massgebend. *Art. 85 ff. KRG und Art. 40 ff. KRVO Baugesuch / Baugesuchsunterlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.