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Art. 43 · rainveränderungen I Gestaltung der Umge-
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 14 · Original-PDF
rainveränderungen I Gestaltung der Umge-
1Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses zur Schaffung von Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräumen sind gestattet, sofern die Abgrabungsbung von Bauten höhe im Mittel nicht mehr als 1 m beträgt.
2Naturnahe Böschungen dürfen ohne Zustimmung des Nachbarn bis 0.50 m an die Grundstücksgrenze reichen. Künstliche Böschungen mit einer Neigung über 2:3 (Höhe zu Tiefe) gelten als Anlagen. Für diese gelten sinngemäss die Abstände der Stützmauern gemäss Art. 44 BauR.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.