Art. 33 · Bauten unter Terrain
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 11 · Original-PDF
Bauten unter Terrain
1Bauten und Bauteile gelten als unterirdisch, wenn sie - mit Ausnahme des Eingangs - unter dem gestalteten Terrain liegen und das gewachsene Terrain an keiner Stelle um mehr als 1.00 m überragen.
2Gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum gilt für unterirdische Bauten die Baulinie, bzw. der Abstand gemäss der Gesetzgebung über das Strassenwesen. Bei Gemeindestrassen 3. Klasse können unterirdische Bauten und Anlagen, soweit sie unter dem Strassenniveau liegen, bis 1.00 m an die Strasse gebaut werden. VI KONSTRUKTION UND GESTALTUNG DER BAUTEN, HYGIENEVORSCHRIFTEN Dachaufbauten und -einschnitte Art. 33 BauR Bauten unter Terrain neu gestaltetes Terrain
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.