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Art. 14 · Dorfkernzone

BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 6 · Original-PDF

1In der Dorikernzone OK gelten dieselben Zweckbestimmungen wie in den Kernzonen. Die zulässigen Grundmasse richten sich nach dem baulichen Umfeld.

2Bauvorhaben auf Flächen, welche nicht vom Ortsbildschutzperimeter erfasst sind, haben sich den besonderen Eigenheiten des Ortsbildes unterzuordnen und dürien dieses nicht beeinträchtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.