Art. 6 · f) Umgebungsgestaltungspläne, Emissionspläne
BZO Baureglement Kirchberg BE · S. 8 · Original-PDF
f)Umgebungsge-
staltungspläne,
Emissions-
pläne
1Sofern die Umgebung neu- oder wesentlich umgestaltet wird, ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen (Artikel 14 BauG, Artikel 4 und 5 sowie Artikel 14 lit d BewD). Der Umgebungsgestaltungsplan muss unter anderem enthalten:
a)Anordnung der notwendigen Abstellplätze und deren Zufahrten sowie die zum Verständnis notwendigen Höhenangaben,
b)Terrainveränderungen, Stützmauern, Böschungen, usw., mit Höhenangaben, die Art der Einfriedungen und Übergänge sowie Anschlüsse an das benachbarte Grundstück,
c)Belagsänderungen (z.B. Vorplätze, Abstellplätze, Gehwege, usw.),
d)Angaben zur Lage der vorgesehenen Bäume und Sträucher.
2Für Gewerbe-, Industrie- und landwirtschaftliche Bauten kann die Baukommission zusätzlich mit der Baueingabe Emissionspläne verlangen. 4
B BAUVORSCHRIFTEN
I Erschliessung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.