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Art. 34 · 2. Zonen für Sport-

BZO Baureglement Kirchberg BE · S. 34 · Original-PDF

und Freizeit-

anlagen In den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen gelten für Nutzung, Anlagen und Bauten die Bestimmungen des Artikels 78 BauG. Die baupolizeilichen Masse richten sich nach den Vorschriften der Zonen für öffentliche Nutzungen.

IV Erhaltungs- und Gestaltungsmassnahmen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.