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Art. 33 · 1. Zonen für öffentli-
BZO Baureglement Kirchberg BE · S. 34 · Original-PDF
che Nutzungen
ZÖN
1In den Zonen für öffentliche Nutzungen (Artikel 77 BauG) können die bestehenden öffentlichen Anlagen ergänzt und erweitert werden. Der Zweck der Zonen ist im Zonenplan bezeichnet. Es sind auch andere als die in Artikel 241 BR vorgesehenen Dachformen möglich.
2Das Mass der baulichen Nutzung wird anhand konkreter Bauvorhaben festgelegt. Die Fassadenhöhe beträgt max. 14.0 m. Die Abstände richten sich nach Artikel 13 BR. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II oder III der Lärmschutzverordnung gemäss Zonenplan.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.