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Art. 19

BZO Baureglement Kirchberg BE · S. 17 · Original-PDF

1. Messweise der

Gebäudelänge t GL t ,------- ------,

1Die Gebäudelänge der Gebäude und Gebäudegruppen (Artikel 17 BR) ist auf die in Artikel 39 BR festgehaltenen Masse beschränkt.

2Bei Gebäuden mit unregelmässigen Grundrissen ist die Gebäudelänge am flächenmässig kleinsten umschriebenen Rechteck zu messen, welches die projizierte Fassadenlinie umfasst. GL ,--- L - -

–- _J I ...1 C) Projizierte Fassadenlinie ● ● 13

V Geschosse, Fassadenhöhe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.