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Art. 14.1 · Arealüberbauungen

BZO Kilchberg · S. 19 · Original-PDF

14.1 Arealüberbauungen

1Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen sowie in der Zentrumszone zulässig.

2Die erforderlichen Mindestflächen betragen: 5'000 m2 • in den Zonen W3A, W3B, W2A, W2B, WG3, WG2A und WG2B • in der Zone W1 3'000 m2 • in der Zentrumszone Z 4'000 m2

3Die Gebäude- bzw. Gesamtlänge darf, bezogen auf das zonengemässe Mass gemäss Regelbauweise, um maximal 20% erhöht werden.

4Die für die Regelbauweise massgeblichen Abstandsvorschriften gelten bei Arealüberbauungen nur gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb des Areals.

5Die Baumassenziffer für die Regelbauweise darf um max. einen Zehntel erhöht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.