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Art. 31 · Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener …

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15 · Original-PDF

Waldgesellschaf­ Naturschutzzonen Wald / Ziel ten und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. Die im Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang 1 aufgeführten Schutzzonen und Gebiets- und Objektbeschrei­ bung Schutzobjekte im Wald sind landschaftlich und biologisch besonders wertvoll. Die Be­ stände sind nach Möglichkeit auf natürliche Art zu verjüngen, wobei standortheimische Baumarten zu erhalten und fördern sind. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen. Sämtliche Holzschläge auf kleinflächigem Waldeigentum (kleiner als 20 ha; be­ trifft v.a. Privatwald) sind durch den Revierförster vorgängig anzuzeichnen (§ 28 AWaV, Holzschlagbewilligungen). ’ Soweit vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, sollen standortheimi­ sche Laubhölzer (je nach Standort auch Tanne, Föhre und Eibe) einen minimalen Anteil PLANAR 15/39 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG von mindestens 80 % und Exoten einen maximalen Anteil von 5 % einnehmen. In selte­ nen Waldgesellschaften sind nur standortheimische Baumarten (keine Exoten) zu för­ dern. Die Naturschutzzonen und Naturobjekte im Wald werden in folgende Kategorien einge­ teilt: Bezeichnung im Plan Schutzziel (erhalten/fördern) Zone Pflegemassnahmen Nutzungs­ einschränkungen Schutz, Erhalt und Förderung des Auf Absatz 2 und 3 abgestimmte Naturschutzzone Wald N Bewirtschaftung Lebensraums Dem vernässten Standort ange­ Erhalt seltener und gefährdeter Feuchtstandorte Fe passte Pflege und Bewirtschaf­ Arten, Waldgesellschaften sowie wertvoller Strukturen tung Sicherung Lebensraum Eichen­ Erhalt bestehender Eichen, Erhö­ Eichenwaldreservat E hung der Umtriebszeit, Bestan­ wald desverjüngung mit Eichen Langfristiger Verzicht auf forstli­ Altholzinsel P Prozessschutz che Nutzung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.