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Art. 17 · Wohnzone W2+

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9 · Original-PDF

/ Art der Nut­ zung 1 Die Wohnzone W2+ dient dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zugelassen. 2 Grundsätzlich gelten die Mass- und Umgebungsvorschriften der Wohnzone W2. Zur Förderung einer qualitätsvollen, dichten Bauweise kann nach den Grundmassen der 3 W2+ gemäss § 13 gebaut werden, wenn die Grundstücksfläche mindestens 1'000 m’ be­ trägt. Zusätzliche Attika- und Dachgeschosse sowie begehbare Dachterrassen sind nicht zulässig. Vorausgesetzt werden der Nachweis einer guten Gesamtwirkung von Bauten und Anlagen sowie eine ansprechende Umgebungsgestaltung und eine rationelle Parkie­ rung. Die qualitativen Anforderungen gemäss Arealüberbauung (§ 39 BauV Arealüber­ bauungen) sind sinngemäss anzuwenden. Zur Beurteilung solcher Bauvorhaben kann der Gemeinderat zulasten der Gesuchstellerin und des Gesuchstellers ein Fachgutach­ ten einholen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.