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Art. 1 · Geltungsbereich

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 3 · Original-PDF

Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umfasst das kommunale Raumplanungs-, Um Geltungsbereich weit- und Baurecht. Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.

5Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme des von der Revision aus­ genommenen Bereichs gemäss Bauzonenplan.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.