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Art. 529 · Geschützte Naturobjekte

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 43 · Original-PDF

529 Geschützte Naturobjekte

1Das im Zonenplan 2 (Landschaft) bezeichnete Objekt umfasst mitunter einen Tümpel (Amphibienlaichplatz) samt Umfeld im Silberenwald. Feuchtgebiet und Erlenwäldchen sind als naturschützerisch hochwertige Objekte geschützt.

2Das Zuschütten des Tümpels sowie Bauten und Anlagen in dessen Umfeld sind untersagt.

3Die bezeichneten Objekte sind fachgerecht zu pflegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.