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Art. 19 · ecoptima

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 20 · Original-PDF

19 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR)

3Die Gültigkeit der Übergangsnutzung kann durch den Gemeinderat um längstens zwei Jahre auf sieben Jahre verlängert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.