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Art. 14 · ecoptima

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 15 · Original-PDF

14 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Bei Schwimmbecken wird der Abstand an der Innenkante des Schwimmbeckens gemessen. Vgl. Anhang A 121 GBR: Unbewohnte An- und KleinNebenbauten. Vgl. Anhang A 142 GBR: Kleiner Grenzabstand. Vgl. Anhang A 132 GBR: Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig Vgl. Art. 28 BMBV 93 BauV: Bruttogeschossfläche Geschossfläche An- und Kleinbauten dürfen nur Nebennutzflächen enthalten. In der Wohnzone sind dies bspw. sämtliche Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind (dazu ausführlicher sia 416). Vgl. Anhang A 123 GBR: Vorspringende Gebäudeteile. Die Einhaltung gende Gebäudeteile. Die Einhaltung des nach EG ZGB geltenden Minides nach EG ZGB geltenden Minimalabstands bleibt vorbehalten. malabstands bleibt vorbehalten.

9Für Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1.20 m, vom massgebenden Terrain gemessen, gilt ein Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand, sofern die Verkehrssicherheit dadurch nicht gefährdet wird. Vorbehalten bleibt die Zustimmung durch den Strasseneigentümer.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.