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Art. 523 · Archäologische Bodenfunde

BZO Baureglement Ittigen · S. 79 · Original-PDF

523

Treten bei Bauarbeiten archäologische Bodenfunde zutage, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die Abteilung Bau der Gemeinde oder der archäologische Dienst des Kantons Bern zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Dokumentation zu benachrichtigen.

S. auch Art. 10 f BauG betr. Entdeckungen.

Einzelbäume

524 1 Die im Zonenplan bezeichneten Einzelbäume der Kategorie I sind aus landschaftsästhetischen und ökologischen Gründen geschützt; das Fällen und die Ersatzpflanzung können bewilligt werden, wenn das öffentliche Interesse dagegen nicht überwiegt oder wenn die Bäume für Mensch, Tier und Eigentum eine Gefährdung darstelle. Mit Zustimmung des Gemeinderates können auf der Grundlage eines Fachberichtes (qualifizierte Interessensabwägung) Fällungen und Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

S. Zonenplan 2. tegorie I sind aus landschaftsästhetischen und ökologischen Gründen geschützt ; das Fällen und die Er-

satzpflanzung können bewilligt werden, wenn das

öffentliche Interesse dagegen nicht überwiegt oder

wenn die Bäume für Mensch, Tier und Eigentum eine

Gefährdung darstelle. Mit Zustimmung des Gemeinderates können auf der Grundlage eines Fachberichtes (qualifizierte Interessensabwägung) Fällungen und Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.