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Art. 417 · Gestaltungsspielraum

BZO Baureglement Ittigen · S. 64 · Original-PDF

417

Die Baubewilligungsbehörde kann auf Antrag der Fachberatung oder auf der Grundlage des Ergebnisses eines qualifizierten Verfahrens von den Vorschriften über die Bau- und Aussenraumgestaltung abweichen.

S. Art. 421 f BR; damit werden zeitgemässe und innovative Gestaltungslösungen ermöglicht, welche zwar vielleicht von der lokalen Bautradition im Sinne von Art. 412 3 416 BR abweichen, jedoch in jedem Fall dem Grundsatz der «guten Gesamtwirkung» gemäss Art. 411 BR entsprechen.

Antennenanlagen

418 1 Als Antennenanlagen gelten Anlagen, die dem drahtund kabellosen Empfang sowie der draht- und kabellosen Übermittlung von Signalen dienen, die ausserhalb von Gebäuden angebracht werden und die von

Dazu gehören u.a. Antennen für Radio, Fernsehen, Amateurfunk und Mobilfunk. Die Vorschriften des Baubewilligungsdekrets über die Parabolantennen (s. Art. 5 Abs. 1 Lit. c BewD) bleiben vorbehalten.

allgemein zugänglichen Standorten optisch wahrgenommen werden können. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 65

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.