Art. 413 · Fassadengestaltung
BZO Baureglement Ittigen · S. 61 · Original-PDF
413
Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägen.
Dazu gehören u.a. 3 die Verwendung ortsüblicher Materialien und Oberflächen wie Holz, verputztes Mauerwerk, Stahl, Glas und Sichtbeton. 3 ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fassadenflächen und -öffnungen.
Die Fassadengestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- oder Ortsbild prägen.
Vorbehalten bleibt die Gewährung eines grösseren Gestaltungsspielraums gemäss Art. 417 BR.
Dachgestaltung
414 1 Die Dachgestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- oder Ortsbild prägen.
Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägen.
Dazu gehören u.a. 3 gleich geneigte Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 20° und 40°, ohne Traufveränderungen, Vorbauten und Einschnitte, 3 allseitig VordächerDachvorsprünge in einem ausgewogenen Verhältnis zur Dachfläche und zur Fassadenhöhe.
3Flachdächer mit Attika.
Vorbehalten bleibt die Gewährung eines grösseren Gestaltungsspielraums gemäss Art. 417 BR. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 62
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.