Art. 37 · ökologischer Ausgleich
BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 11 · Original-PDF
1Der Gemeinderat sorgt mit Bewirtschaftungs-, Pflege-, Gestaltungs- und Beökologischer pflanzungsmassnahmen sowie anderen Schutzmassnahmen für den ökologiAusgleich sehen Ausgleich. Er erfüllt diese Aufgabe durch den Abschluss von Vereinbarungen.
2Als ökologische Ausgleichsfläche gelten Landschaftselemente und Lebensräume mit naturnaher und standortgemässer Vegetation wie Bachläufe, Uferbestockungen, Waldränder, Hecken, Feldgehölz, Trockensteinmauern, extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen und Weiden sowie andere seltene und bedrohte Lebensgemeinschaften.
3Die Gemeinde richtet nach den Grundsätzen des kantonalen Rechts für die angepasste, naturschutzgerechte Pflege der geschützten Objekte und für Massnahmen des ökologischen Ausgleichs Abgeltungen und Bewirtschaftungsbeiträge aus. 12
4Die Höhe der Berechnung der Bewirtschaftungsbeiträge sowie die angepasste, naturschutzgerechte Nutzung und Pflege der kommunal geschützten Objekte sind Gegenstand von verwaltungsrechtlichen Verträgen zwischen der Gemeinde und dem Grundeigentümer bzw. Bewirtschafter.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.