Art. 7 · Besondere Gestaltungsvorschriften für die Gebiete Grossmatt und Wylen
BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 8 · Original-PDF
7 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl
3In den vorerwähnten Gebieten und Bereichen wird den Bauherrschaften und Architekten eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bauverwaltung empfohlen. Die für Gestaltungsfragen zur Verfügung gestellten Fachpersonen beraten im Sinne von Voranfragen. Die Kosten für die Erstberatung übernimmt die Gemeinde.
Art. 9 Gestaltung von An-, Um- und Nebenbauten
An- und Nebenbauten müssen mit dem Hauptgebäude zusammen eine gute Gesamtwirkung ergeben. Umbauten sind so auszuführen, dass sie zu keiner Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes führen.
Art. 10 Hausantennen und Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie
1Die Errichtung von neuen und die Erweiterung von bestehenden Aussenantennen, inkl. Parabolspiegel, sind meldepflichtig. In der Kernzone besteht für Parabolspiegel von mehr als 60 cm Durchmesser überdies eine Bewilligungspflicht. Die Bewilligung ist zu erteilen, sofern die Anliegen des Ortsbildschutzes gewährleistet werden. In den übrigen Gebieten verfügt die Bewilligungsbehörde, soweit erforderlich, Auflagen zur Gewährleistung der Einordnung.
2Die Bewilligung von Solaranlagen richtet sich nach Art. 18a Raumplanungsgesetz. Es besteht mindestens eine Meldepflicht nach § 75 Abs.
5PBG und Art. 67 Abs. 4 dieses Reglements.
Art. 11 Mobilfunkantennen
1Für die Erstellung von Mobilfunkanlagen gilt neben den anwendbaren baurechtlichen Bestimmungen das Dialogmodell. Der Gemeinderat schliesst eine Vereinbarung über das Dialogmodell mit den betroffenen Mobilfunkanbietern ab.
2Die Anforderungen der Umweltschutz- und Fernmeldegesetzgebung des Bundes sind dabei zu berücksichtigen. Für die Behandlung von Baugesuchen ist der „Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte" (http://www.bafu.admin.ch) zu beachten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.