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Art. 9.8.1 · Die Bachgehölze längs den in den Ergänzungsplänen mit Gewässerabstandslinien …

BZO Illnau-Effretikon · S. 20 · Original-PDF

9.8.1 Die Bachgehölze längs den in den Ergänzungsplänen mit Gewässerabstandslinien versehenen Gewässer sind zu erhalten und zu pflegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.