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Art. 9.7 · ABFALLBESEITIGUNG

BZO Illnau-Effretikon · S. 20 · Original-PDF

9.7 ABFALLBESEITIGUNG Bei Neu-, Um- und Anbauten sind bei Mehrfamilienhäusern und Wohnsiedlungen die baulichen Voraussetzungen für die getrennte Lagerung des Abfalls zu schaffen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.