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Art. 8.1.2 · In der Erholungszone Eb sind Gebäude und Anlagen, die dem Betrieb von …
BZO Illnau-Effretikon · S. 18 · Original-PDF
8.1.2 In der Erholungszone Eb sind Gebäude und Anlagen, die dem Betrieb von Familiengärten dienen, zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.