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Art. 4.1.1 · Die Zentrumszone Z 4.0 ist für die Schaffung eines attraktiven Stadtzentrums …
BZO Illnau-Effretikon · S. 13 · Original-PDF
4.1.1 Die Zentrumszone Z 4.0 ist für die Schaffung eines attraktiven Stadtzentrums bestimmt, das vor allem der Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben dient. Sie ermöglicht ausserdem die Realisierung von Wohnnutzungen, Verwaltungsnutzungen und Bauten und Anlagen des öffentlichen Verkehrs.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.