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Art. 11.2 · AUSSICHTSSCHUTZ
BZO Illnau-Effretikon · S. 25 · Original-PDF
11.2 AUSSICHTSSCHUTZ Die im Ergänzungsplan «Aussichtspunkte» vom 30. Januar 1997 durch Höhenkoten oder Sektoren umschriebenen Ausblicke dürfen weder durch Bauten und Anlagen beeinträchtigt noch durch Bäume und Sträucher wesentlich geschmälert werden.
25 / 28 BAU- UND ZONENORDNUNG – STAND: 14. NOVEMBER 2024
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.