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Art. 11.1.4 · Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die …
BZO Illnau-Effretikon · S. 25 · Original-PDF
11.1.4 Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände, unter Berücksichtigung allfälliger Mehrlängen- und/oder Mehrhöhenzuschläge, einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.