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Art. 10.1.4 · Autoarme Nutzungen

BZO Illnau-Effretikon · S. 22 · Original-PDF

10.1.4 Autoarme Nutzungen Autoarme Nutzungen können von der Verpflichtung, den Normbedarf an Fahrzeugabstellplätzen für Bewohner und Beschäftigte zu erstellen, ganz oder teilweise befreit werden, sofern ein reduzierter Bedarf über ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und durch ein Controlling dauerhaft sichergestellt wird.

ReduktionsgebietBewohnerBeschäftigteBesucher und Kunden
mindestens (%)mindestens (%)mindestens (%)
A603040
B704050
C806060
Übrige Gebiete100100100

Tabelle von S. 22 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.