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Art. 85 · die Baubewilligung und allfällige Entscheide über öffentlich- und …
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 34 · Original-PDF
die Baubewilligung und allfällige Entscheide über öffentlich- und zivilrechtliche Einsprachen rechtskräftig sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.