← BZO Illgau · Inhaltsverzeichnis

Art. 762 · Rechts bedarf der vorgängigen Zustimmung des zuständigen Amtes

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 18 · Original-PDF

Rechts bedarf der vorgängigen Zustimmung des zuständigen Amtes. Der Gemeinderat kann innerhalb der Bauzonen Ausnah- § 762 mebewilligung. Der Gemeinderat beurteilt die Bauvorhaben auf die Einhaltung der baupolizeiliehen Vorschriften.

2Die Bewilligung von Bauten und Anlagen richtet sich nach § 7 4 den Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts. Jene Gebiete, die keiner Zone zugewiesen werden, bilden das übrige Gemeindegebiet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.