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Art. 762 · Rechts bedarf der vorgängigen Zustimmung des zuständigen Amtes
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 18 · Original-PDF
Rechts bedarf der vorgängigen Zustimmung des zuständigen Amtes. Der Gemeinderat kann innerhalb der Bauzonen Ausnah- § 762 mebewilligung. Der Gemeinderat beurteilt die Bauvorhaben auf die Einhaltung der baupolizeiliehen Vorschriften.
2Die Bewilligung von Bauten und Anlagen richtet sich nach § 7 4 den Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts. Jene Gebiete, die keiner Zone zugewiesen werden, bilden das übrige Gemeindegebiet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.