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Art. 65 · nach den Vorschriften der kantonalen Strassengesetzgebung

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 34 · Original-PDF

34 6. Baukontrolle 7. Gebühren \ \Rkse!YetOI\Compony\RP\380 lllgou\01 OP\Baureglement\Baureglemenl Genehmlgungsexemplor.doc

2Die erwähnten Baustadien sind vom Bauherrn oder von der Bauleitung dem Baukontrollorgan rechtzeitig anzuzeigen.

3Das Ergebnis der Kontrollen sowie die Schlussabnahme ist

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.