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Art. 592 · usw. dürfen den vorgeschriebenen Grenzabstand um
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 14 · Original-PDF
höchstens 1.50 m unterschreiten, sofern sie, mit Ausnahme der Dachvorsprünge und Balkone einen Drittel der Fassadenlänge nicht überschreiten. Der Grenzabstand ist die kürzeste Verbindung zwischen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.