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Art. 48a · Die Gewerbezone Unterlinden ist für höchstens mässig störende Betriebe bestimmt

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 23 · Original-PDF

Die Gewerbezone Unterlinden ist für höchstens mässig störende Betriebe bestimmt. 23 Ablagerungszone \ \Rkservef()l\Compony\RP\380 !llgou\01 OP\Boureglemenl\Baureg~menl Genehm!gungsexemplor.doc

2Vorschriften des Bundes und des Kantons, insbesondere das Gewässerschutzgesetz und das Umweltschutzgesetz, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3Solange die erforderlichen Bewilligungen nicht vorliegen und nach Abschluss der Rekultivierung untersteht die Ablagerungszone den Bestimmungen der Landwirtschaftszone.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.