Art. 46 · Wohnzone W2
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 21 · Original-PDF
21 Wohnzone W2 undW3 \ \RI<secverOl\Company\RP\380 lllgou\01 OP\Boureglemenl\Boureglemenl Genehmlgungsexemplar.doc 2 in der Zone W2 sind Bauten mit max. zwei Vollgeschossen, einer Gebäudehöhe bis max. 8.5 m talseits in Hanglagen, resp. 7 m für die übrigen Gebäudeseiten und einer Ausnützungsziffer von 0.4 bei Einzelbauweise und 0.5 mit Gestaltungsplan zulässig.
3Für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete "Mütschenen", "Vogschli" und "Sennmatt" besteht Gestaltungsplanpflicht. Neben den allgemeinen Bestimmungen für einen Gestaltungsplan sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
–50% der Bruttogeschossfläche gernäss Art. 27 Baureglement jeder Baute muss für Erstwohnungen für die ortsansässige Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die Wohnzonen sind für die Erstellung von Wohnbauten bestimmt. Läden, Geschäfts- und Gewerbebetriebe ohne störenden Einfluss auf die Nachbarschaft sind zulässig. Wohn- und Gewerbezone
3Geschosse 4 ln der Zone W3 sind Bauten mit max. drei Vollgeschossen, einer Gebäudehöhe bis max. 11 m Iaiseiis in Hanglagen, resp. 9.5 m für die übrigen Gebäudeseiten und einer Ausnülzungsziffer von 0.6 bei Einzelbauweise und 0.7 mit Gestallungsplan gestattet.
–Als Erstwohnungen gelten Wohnungen für die ortsansässige Bevölkerung, deren Zweckbestimmung vertraglich festgelegt ist. Sie umfassen mindestens 3 'h Zimmer.
–Als ortsansässig gelten Personen, die seit mindestens drei Jahren den Wohnsitz und das Hauptsteuerdomizil in lllgau haben. Diesen gleichgestellt sind Personen, die in früheren Jahren mindestens ebensolange in lllgau wohnhaft waren. Als ortsansässig gelten auch Personen, deren Ehepartner diese Bedingungen erfüllen. Diese Benützungsbeschränkungen werden nach der rechtskräftigen Genehmigung des Gestaltungsplans vom Gemeinderat zur Anmerkung im Grundbuch angemeldet. Die Wohn- und Gewerbezonen ist für mässig störende Gewerbebetriebe bestimmt. Wohnbauten sind gestattet. Im übrigen gellen die Vorschriften der Wohnzone W3.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.