Art. 44 · men sich nach Massgabe der ihnen erwachsenden Sondervorteile und unter …
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 7 · Original-PDF
men sich nach Massgabe der ihnen erwachsenden Sondervorteile und unter Berücksichtigung allfälliger Nachteile. Der Anteil jedes Grundeigentümers wird in einem Beitragsplan festgesetzt. Die Verteilungsgrundsätze und das Verfahren der Festsetzung und des Bezugs der Beiträge bestimmen sich nach kantonalem Recht. Die Kosten für die Erstellung oder den Ausbau von Grober- § 44 schliessungsstrassen werden durch einen Beitrag der Gemeinde und Beiträge der Grundeigentümer, denen ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwächst, finanziert. Art.44 Die Bauzonen werden in zwei Bauetappen eingeteilt. Kriterien der Einteilung sind Bedarf, Erschliessungsstand sowie Ortsplanerische und landwirtschaftliche Gesichtspunkte. 20 Kernzone
4Die Zuteilung kann befristet und mit anderen sachbezüglichen Auflagen und Bedingungen verbunden werden.
5Der Gemeinderat führt den Zonenplan 1:1000 laufend nach und hält ihn Interessierten auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht zur Verfügung. Dem Justizdepartement ist von den Bauzonenän-derungen der 2. Etappe schriftlich Kenntnis zu geben.
2Bei einer besseren gestalterischen Lösung kann der Gemeinderat nach Zustimmung des zuständigen Amtes die Unterschreitung der kantonalen Grenz- und Gebäudeabstände bewilligen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.