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Art. 4 · Vorbehalt des übrigen Rechts
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 2 · Original-PDF
2. Geltungsbereich
a)Örtlich I.
l.Zweck Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken:
a)eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes und schützenswerter Gebiete;
b)eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde;
c)die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes;
d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.