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Art. 4 · Vorbehalt des übrigen Rechts

BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 2 · Original-PDF

2. Geltungsbereich

a)Örtlich I.

l.Zweck Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken:

a)eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes und schützenswerter Gebiete;

b)eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde;

c)die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes;

d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.