Art. 25 · Dachrinnen, Ablaufrohre, Schneefänger
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 11 · Original-PDF
AusnOtzungsziffer
a)Begriff
b)Anrechenbare Bruttageschossfläche \\Rkse.--..,...efOl\Compony\RP\380 lllgov\01 OP\Boureglemeni\Soureglemenl Genehm!gungsexemp!or.doc
2Der Ausbau der beim lnkrafttreten dieses Baureglementes bestehenden Dachgeschosse ist zulässig, auch wenn dadurch die zonengernässe AZ überschritten wird. Der Dochgeschossausbau ist jedoch meldepflichtig.
2Nicht angerechnet werden:
a)zu Wohnungen gehörende Keller- und Dachräume. sofern sie nicht als Wohn- oder Arbeitsräume verwendbar sind;
b)eine zu einem Wohnraum gehörende Galerie im Dachraum, sofern sie keine anrechenbaren Räume erschliesst;
c)Heiz-, Kohlen-. Tankräume, Räume für Energiespeicher und Waschküchen, Maschinenräume für Lift-, Ventilations und Klimaanlagen;
d)allen Bewohnern. Besuchern und Angestellten dienende Ein- oder Abstellräume für Motorfahrzeuge, Velos und Kinderwagen sowie die Gemeinschafts- und Basteiräume in Mehrfamilienhäusern und Wohnsiedlungen ab
3Wohneinheiten;
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.